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Corona-Update-3

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31.5.22

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat für den Zeitraum der Corona-Pandemie (gemäß § 5 Infektions­schutz­gesetz) die zusätzlich erforderlichen Arbeits­schutz­maß­nahmen für den betrieblichen Infektions­schutz in der Form einer Arbeits­schutz­regel konkretisiert. Diese gilt ab sofort und richtet sich an alle Bereiche des Wirtschafts­lebens – auch an Architekten, Beratende Ingenieure und andere Berufs­gruppen der Bau(planungs)branche.

Ziel der Arbeitsschutzregel ist es, das Infektionsrisiko für Beschäftigte zu senken und Neu­infektionen im betrieblichen Alltag zu verhindern. Abstand, Hygiene und Masken bleiben dafür auch weiterhin die wichtigsten Instrumente. Betriebe, die diese Arbeits­schutz­regel anwenden, sollen davon ausgehen können, dass sie rechtssicher handeln.

Die Details sind nachzulesen unter https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/AR-CoV-2/pdf/AR-CoV-2.pdf